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Spekulationssteuer-Check: In 60 Sekunden Klarheit

Müssen Sie beim Verkauf Ihrer Immobilie Spekulationssteuer zahlen? Beantworten Sie zwei Fragen – der Check zeigt Ihnen sofort, wo Sie stehen. Kostenlos, anonym, ohne Anmeldung.

Frage 1 von 2

Liegt der Kauf mehr als zehn Jahre zurück?

Es zählt das Datum des notariellen Kaufvertrags. Bei geerbten oder geschenkten Immobilien gilt das Kaufdatum des Vorbesitzers („Fußstapfentheorie").

Hinweis: Dieser Quickcheck gibt den Rechtsstand des § 23 EStG stark vereinfacht wieder und ersetzt keine Steuerberatung. Verbindliche Auskünfte für Ihren Einzelfall gibt ausschließlich Ihr Steuerberater. Vertiefend: Spekulationssteuer – die 10-Jahres-Frist ausführlich erklärt.

Häufige Fragen zum Spekulationssteuer-Check

Speichert dieser Check meine Angaben?
Nein. Der Check läuft vollständig in Ihrem Browser – Ihre Antworten werden weder gespeichert noch an uns übertragen.
Was gilt bei geerbten oder geschenkten Immobilien?
Sie übernehmen die Anschaffungsdaten des Vorbesitzers („Fußstapfentheorie"). Hatte der Verstorbene die Immobilie z. B. vor 15 Jahren gekauft, ist die 10-Jahres-Frist bereits abgelaufen. Mehr dazu im Ratgeber Immobilie geerbt – was nun?
Wie hoch ist die Spekulationssteuer?
Es gibt keinen festen Steuersatz: Der Verkaufsgewinn wird Ihrem zu versteuernden Einkommen zugerechnet und mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert – je nach Einkommen bis zu 45 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.
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