Das umfassende Wertgutachten für Gericht, Finanzamt und Banken: neutral, präzise und nachvollziehbar erstellt von den TÜV-zertifizierten Gutachtern von HauswertDirekt.
Das Verkehrswertgutachten bestimmt den Marktwert (Verkehrswert) Ihrer Immobilie nach § 194 Baugesetzbuch (BauGB) – also den Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr unter Berücksichtigung aller rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten zu erzielen wäre.
Es ist das einzige Gutachten, das vor Gericht, gegenüber dem Finanzamt und bei Behörden Bestand hat. Unsere Gutachten sind:
| Rechtsgrundlage | § 194 BauGB |
| Gerichtsfest | Ja |
| Gutachter | TÜV- oder ISO/IEC-17024-zertifiziert |
| Preis | Individuelles Angebot nach Objekt und Zweck |
| Alternative | Kurzgutachten ab 900 € (nicht gerichtsfest) |
Sie erhalten zunächst ein individuelles Angebot – ohne Verpflichtung.
Nachlassbewertung, Erbauseinandersetzung und Pflichtteilsansprüche – anerkannt bei Gericht und Finanzamt.
Zugewinnausgleich bei Scheidung und Vermögensauseinandersetzungen mit belastbarer, neutraler Grundlage.
Wertfeststellung für Beleihung und gegenüber dem Finanzamt – etwa bei Erbschaft- und Schenkungsteuer.
Faire Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften und Miteigentümern.