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Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB – gerichtsfest und anerkannt

Das umfassende Wertgutachten für Gericht, Finanzamt und Banken: neutral, präzise und nachvollziehbar erstellt von den TÜV-zertifizierten Gutachtern von HauswertDirekt.

Definition

Was ist ein Verkehrswertgutachten?

Das Verkehrswertgutachten bestimmt den Marktwert (Verkehrswert) Ihrer Immobilie nach § 194 Baugesetzbuch (BauGB) – also den Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr unter Berücksichtigung aller rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten zu erzielen wäre.

Es ist das einzige Gutachten, das vor Gericht, gegenüber dem Finanzamt und bei Behörden Bestand hat. Unsere Gutachten sind:

  • gerichtsfest
  • umfassend
  • professionell
  • präzise
  • nachvollziehbar
  • neutral
  • zertifiziert
  • anerkannt
Beratungsgespräch mit Bauplänen und Hausmodell am Tisch (KI-generiertes Symbolbild)
KI-generiertes Symbolbild

Auf einen Blick

Rechtsgrundlage§ 194 BauGB
GerichtsfestJa
GutachterTÜV- oder ISO/IEC-17024-zertifiziert
PreisIndividuelles Angebot nach Objekt und Zweck
AlternativeKurzgutachten ab 900 € (nicht gerichtsfest)
Unverbindliches Angebot anfordern

Sie erhalten zunächst ein individuelles Angebot – ohne Verpflichtung.

Einsatzzwecke

Wann brauchen Sie ein Verkehrswertgutachten?

📜

Erbangelegenheiten

Nachlassbewertung, Erbauseinandersetzung und Pflichtteilsansprüche – anerkannt bei Gericht und Finanzamt.

💔

Familienangelegenheiten

Zugewinnausgleich bei Scheidung und Vermögensauseinandersetzungen mit belastbarer, neutraler Grundlage.

🏦

Banken & Steuern

Wertfeststellung für Beleihung und gegenüber dem Finanzamt – etwa bei Erbschaft- und Schenkungsteuer.

👥

Auflösung von Gemeinschaften

Faire Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften und Miteigentümern.

Tipp: Beim Finanzamt kann ein Verkehrswertgutachten bares Geld sparen – etwa wenn der tatsächliche Wert einer geerbten Immobilie unter dem pauschal angesetzten Wert liegt. Mehr dazu im Ratgeber „Immobilie geerbt – was nun?“.
Häufige Fragen

Fragen zum Verkehrswertgutachten

Was kostet ein Verkehrswertgutachten?
Die Kosten richten sich nach Objektart, Umfang und Bewertungszweck. Sie erhalten vorab ein individuelles, verbindliches Angebot. Stellen Sie einfach eine unverbindliche Anfrage – Sie erhalten Ihr Angebot per E-Mail.
Kurzgutachten oder Verkehrswertgutachten – was brauche ich?
Faustregel: Sobald Gericht, Finanzamt oder Behörden beteiligt sind, brauchen Sie das gerichtsfeste Verkehrswertgutachten. Für private Entscheidungen, Familienübertragungen und außergerichtliche Einigungen genügt meist das günstigere Kurzgutachten. Ausführlicher Vergleich: Kurzgutachten oder Verkehrswertgutachten?
Wer erstellt das Gutachten?
Ihr Gutachten wird von Immobiliengutachtern erstellt, die TÜV-zertifiziert oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert sind – neutral, unabhängig und mit regionaler Marktkenntnis. Mehr zur Qualifikation auf der Seite Über uns.
Wie läuft die Beauftragung ab?
1. Unverbindliche Anfrage stellen. 2. Individuelles Angebot erhalten. 3. Ortstermin: Der Gutachter besichtigt die Immobilie und sichtet die Unterlagen (Grundbuch, Bodenrichtwerte, Baulasten u. a.). 4. Sie erhalten das schriftliche, gerichtsfeste Gutachten.

Nicht sicher, welches Gutachten Sie brauchen?

Starten Sie mit der kostenlosen Werteinschätzung oder lassen Sie sich kurz am Telefon beraten – das verhindert, dass Sie mehr Gutachten kaufen als nötig.

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